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… Ein Senfkorn wird zum Baum

Erneuerungswahlen 2026

Das Jahr 2026 steht im Zeichen der Erneuerungswahlen der kirchlichen Behörden. Im Vergleich zu den letzten Wahlen hat die Synode im Juni 2025 gewichtige Veränderungen beschlossen. Diese sollen zu einer Harmonisierung der Abläufe in allen Gemeinden führen und so die Kirchenpflege und die Wahlbüros entlasten.
Neu werden die Wahltermine durch den Kirchenrat für alle Kirchgemeinden im Aargau festgelegt. Die Termine für den ersten und den (allfälligen) zweiten Wahlgang wurden auf den 27. September beziehungsweise den 29. November festgesetzt. Zudem werden neu auch die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission an der Urne gewählt. Bisher erfolgte diese Wahl an der letzten Kirchgemeindeversammlung der Amtsperiode.
Da sich gezeigt hat, dass kirchliche Wahlen oft unbestritten sind, hat die Synode neu beschlossen, dass eine stille Wahl bereits im ersten Wahlgang zustande kommt, wenn die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht kleiner ist als die Anzahl der Kandidierenden. Um eine Urnenwahl zu erzwingen, müssen daher mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu besetzen sind.
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Wahl der Ordinierten (Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone). Diese gelten neu als in stiller Wahl gewählt, wenn die Kirchenpflege sie zur Wahl vorschlägt und nicht 5 % (mindestens jedoch 20 Personen) der stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde eine Urnenwahl verlangen.

Zu besetzen: Kirchenpflege inkl. Präsidium (6), Synode (2), RPK (3). Pfarramt: 80 %.
Wahlvorschlag: Pfrn. Irina Schweighoffer-van Bürck, 1991, Basel (50%). 

Eine Reduktion des Pensums wird an der Kirchgemeindeversammlung vom 28.06.2026 beantragt.

Kandidaturen für Kirchenpflege, Kirchenpflegepräsidium, Synode und RPK sind innert 2 Wochen ab dem 1. Juni 2026 (offizielles Publikationsdatum) schriftlich bei der Kirchenpflege einzureichen. Die Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen eine schriftliche Wahlannahmeerklärung sowie einen Wahlfähigkeitsausweis enthalten. Für das Pfarramt können innert gleicher Frist 5 % der Stimmberechtigten (mind. 20) eine Urnenwahl verlangen oder freie Wahlvorschläge einreichen.

Übersteigt die Zahl der Kandidaturen die zu besetzenden Sitze nicht, erfolgt stille Wahl.

Stimmberechtigte per 31.12.2025: 620.

Die Kirchenpflege

Kontakt: Ruth Imhof-Moser, Präsidentin der Kirchenpflege, ruth.imhof@wegenstettertal.ch, 078 956 73 13.